Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVLB)

C.I.C.M.P. Vertriebs-GmbH (Stand: April 2018)

 

1. Allgemeines

 

Unsere AVLB gelten für alle Kaufverträge mit Unternehmern in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, außer ihre Geltung ist im Einzelfall durch eine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen oder eingeschränkt. Anderslautende Bedingungen des Käufers sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich durch schriftliche Bestätigung anerkennen.

 

2. Vertragsabschluss

 

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Die in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird; ansonsten gelten solche Angaben als Aufforderung zur Anbotslegung bzw Auftragserteilung durch den Käufer. Der Käufer ist 14 Tage an seinen Auftrag gebunden.

Vertragsabschlüsse kommen mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens mit Lieferung und Annahme der Ware zustande.

Unsere Mitarbeiter oder Vertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen und zur Entgegennahme oder Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen, wie insbesondere zur Abänderung der AVLB, zum Abschluss von Vergleichen oder zur Gewährung von Nachlässen, nicht ermächtigt.

 

3. Vertragsabschluss über unseren Webshop auf www.cicmp.at

 

Die Präsentation der Waren in unserem Webshop stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern ist nur eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer, Waren zu bestellen. Ein bindendes Vertragsangebot gibt der Käufer ab, indem er die in unserem Webshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft und mit Betätigen des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ seine Bestellung verbindlich absendet.

Der Käufer kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der „Zurück- Taste“ des Internetbrowsers wieder zu der Internetseite gelangen, auf der seine Angaben erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen.

Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail („Eingangsbestätigung“).

Nach dem Bestelleingang senden wir dem Käufer die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter www.cicmp.at einsehen. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich, werden von uns jedoch elektronisch gespeichert. Hat der Käufer ein Kundenkonto angelegt, so kann er seine Bestelldaten jederzeit online einsehen.

Der Kaufvertrag kommt mit Übermittlung einer Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Zusendung der bestellten Ware zustande.

 

4. Erfüllungsort, Gefahrenübergang

 

Erfüllungsort ist der Sitz der C.I.C.M.P. Vertriebs-GmbH.

Bei Versendung an den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Verständigung des Käufers von unserer Versand- und Lieferbereitschaft über. Die Lieferbereitschaft wird insbesondere durch Übersendung der Rechnung erklärt.

Die Wahl der Versandart bleibt dem Käufer überlassen. Für eventuelle Mehrkosten, die ein besonderer Transportwunsch verursacht, kommt der Käufer auf.

Wird uns aus nicht vorhersehbaren Gründen die Erfüllung des Vertrags unmöglich, so sind alle Verbindlichkeiten aufgehoben.

 

5. Lieferung

 

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

Die Liefertermine sind freibleibend. Wir werden jedoch bemüht sein, die angegebenen Liefertermine pünktlich einzuhalten. Die Lieferfrist kann sich bei Eintritt von unvorhergesehenen oder vom Parteiwillen unabhängigen Umständen wie bspw höhere Gewalt, Transportverzug, Streiks, behördliche Maßnahmen, etc. verlängern. Ein Liefertermin gilt als eingehalten, wenn wir die Ware am letzten Tag der Lieferfrist versenden oder, wenn die Versendung aus einem Grund nicht erfolgen kann, den wir nicht zu vertreten haben, unsere Lieferbereitschaft an diesem Tage anzeigen.

Sollten wir uns in Verzug befinden, so hat der Käufer das Recht, weiterhin Erfüllung zu verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 4 Wochen vom Vertrag zurückzutreten.

 

6. Preise, Zahlung

 

Erfüllungsort für die Zahlungen des Käufers ist der Sitz der C.I.C.M.P. Vertriebs-GmbH. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen Verpackungskosten, etwaige Versandkosten sowie Zoll- oder sonstige Einfuhrabgaben.

Der in der Rechnung ausgewiesene Betrag ist sofort fällig. Der Rechnungsbetrag ist entweder innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto, jeweils gerechnet vom Tag des Erhalts der Rechnung, ohne weiteren Abzug post- und gebührenfrei zu bezahlen. Wechsel und Schecks werden, wenn überhaupt, nur zahlungshalber angenommen; alle damit verbundenen Spesen und Diskontzinsen sind vom Käufer zu tragen.

Sofern sich wesentliche Faktoren der Preiskalkulation aufgrund von Umständen, auf die wir keinen Einfluss haben (Personal-, Fracht- oder Kreditkosten, Steuern, Gebühren, sonstige öffentliche Abgaben, etc.) zwischen Auftragsbestätigung und Bereitstellung oder Lieferung der Ware ändern, sind wir berechtigt, auch verbindlich vereinbarte Preise nach Maßgabe der zusätzlichen Belastung zu erhöhen.

 

7. Verzug

 

Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist bei uns eintrifft. Bei Verzug sind vom Käufer Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten p.a. sowie Betreibungskosten zu bezahlen. Wir sind berechtigt, an Betreibungskosten jedenfalls eine Pauschale von EUR 40,00 einzufordern. Darüber hinausgehende Kosten der Betreibung durch uns oder durch einen von uns beauftragten Rechtsanwalt sind zu ersetzen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.

Gerät der Käufer mit einer (Teil-)Leistung in Verzug (Annahme- oder Zahlungsverzug), so sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und bei verschuldetem Verzug, den Verspätungsschaden geltend zu machen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden behalten wir uns vor. Bei Aufrechterhaltung des Vertrages können wir weitere Lieferungen oder Leistungen bis zur vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers zurückhalten.

Im Falle der Einleitung eines Insolvenz-, oder Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Käufers, oder der Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens, sind wir berechtigt, unsere Leistung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung des Käufers zu verweigern. Das gleiche gilt, wenn die Gegenleistung durch schlechte Vermögensverhältnisse des Käufers gefährdet ist

 

8. Aufrechnungsrecht, Zurückbehaltungsrecht

 

Das Recht zur Aufrechnung gegen Forderungen von uns ist ausgeschlossen. Der Käufer hat kein Zurückbehaltungsrecht.

 

9. Eigentumsvorbehalt

 

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen bleibt die gelieferte Ware, welche der Käufer sorgfältig aufzubewahren hat, unser Eigentum.

Die Verwendung der Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes des Käufers wird durch den Eigentumsvorbehalt nicht gehindert, ist aber bei Eintritt der in Punkt 7 genannten Umstände, von denen wir unverzüglich mit eingeschriebenem Brief zu unterrichten sind, untersagt.

Jede Weitergabe der Ware an Dritte während aufrechtem Eigentumsvorbehalt ist ausdrücklich untersagt. Dies gilt nicht bei zum Weiterverkauf bestimmten Waren. In diesem Fall ist der Käufer berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn uns der Käufer rechtzeitig vorher den Namen oder die Firma und die Geschäftsanschrift des Dritten schriftlich bekanntgegeben hat. Die Kaufpreisforderung gilt bei Weiterveräußerung bereits jetzt schon als an uns abgetreten und wir sind berechtigt, den Dritten selbst von dieser Abtretung zu verständigen oder zu verlangen, dass der Käufer den Dritten verständigt, dass seine Forderungen uns abgetreten wurden und Zahlungen in Höhe des abgetretenen Betrages mit schuldbefreiender Wirkung nur an uns geleistet werden können. Der Erlös aus der Weiterveräußerung ist getrennt vom Vermögen des Käufers aufzubewahren.

Ist der Käufer auch nur teilweise in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auch ohne seine Zustimmung auf dessen Kosten abzuholen.

Wird die Vorbehaltsware beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, hat er uns unverzüglich schriftlich davon zu verständigen.

Der Käufer wird uns auf Anfrage überdies jede rechtliche oder wirtschaftliche Veränderung der Vorbehaltsware (Veräußerung, Verarbeitung etc.) unverzüglich unter Angabe der genauen Daten bekanntgeben.

 

10. Gewährleistung

 

Die Gewährleistungsfrist für Neuwaren beträgt 6 Monate, für Gebrauchtwaren ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Wahl des Gewährleistungsbehelfs obliegt uns.

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung bzw bei Entgegennahme auf etwaige Mängel zu untersuchen. Festgestellte Mängel oder Mängel die er hätte feststellen müssen, muss er uns umgehend, spätestens aber binnen 8 Tagen ab Übergabe, schriftlich anzeigen, andernfalls er Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend machen kann. Zeigt sich später ein solcher Mangel, ist der Käufer verpflichtet, uns ebenfalls umgehend, spätestens aber binnen 8 Tagen, diesen schriftlich anzuzeigen, ansonsten er die zuvor genannten Ansprüche verliert. Es gelten die §§ 377, 378 UGB.

Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden aus unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung (Lagerung etc.).

Die gesetzliche Beweislastumkehr für die Mangelhaftigkeit der Ware bei Übergabe nach § 924 ABGB sowie das Regressecht nach § 933b ABGB sind ausgeschlossen.

Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen den Käufer nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Beanstandete Ware darf nur mit unserer Genehmigung und auf Kosten des Käufers zurückgeschickt werden. Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs, wie zB Ein- und Ausbaukosten und Versandkosten hat der Käufer zu tragen.

 

11. Schadenersatz, Haftung

 

Sofern wir für einen Schaden einzustehen haben, haften wir nur für Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Wir haften ausdrücklich nicht für Schäden aufgrund von leichter Fahrlässigkeit, dies gilt auch für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Ausgenommen davon sind Personenschäden.

Wir haften insbesondere auch nicht für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn.

Wir übernehmen keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und den Inhalt der zur Verfügung gestellten Informationen.

Wir übernehmen keine Haftung für eine verspätete Lieferung, die sich aus Umständen ergibt, die nicht in unserem Einflussbereich stehen.

Ein dem Käufer zustehender Regressanspruch nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes ist ausgeschlossen.

Der Geschädigte hat das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit zu beweisen.

 

12. Verkürzung über die Hälfte

 

Das Recht zur Vertragsanfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte gemäß § 934 ABGB (laesio enormis) ist ausgeschlossen.

 

13. Schriftformerfordernis

 

Abweichungen aller Art, insbesondere Änderungen und Ergänzungen dieser AVLB, sowie mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

 

14. Vertragssprache

 

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

15. Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts anzuwenden. Gerichtsstand für jede Streitigkeit aus der Geschäftsverbindung ist das sachlich zuständige Gericht in Linz.

 

16. Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung in diesen AVLB ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der zu ersetzenden Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

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Österreichischer Musterbetrieb
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CICMP Vertriebs-GmbH, Paschinger Straße 110, A-4062 Kirchberg-Thening, Tel +43 (0) 7221 63430, E-mail: office@cicmp.at

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